Beitragsordnung NanoMikroWerkstoffePhotonik e.V.
Auf Grundlage der Satzung des NanoMikroWerkstoffePhotonik e.V. - NMWP.NRW hat die Gründungs-/ Mitgliederversammlung auf ihrer Sitzung am 11. April 2012 auf Vorschlag des Vorstandes die folgende Beitragsordnung beschlossen.
§ 1 Höhe der Beiträge
(1) Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt als Unternehmen mit einem Jahresumsatz
- bis 2.5 Mio. Euro € 200,00
- bis 25 Mio. Euro € 500,00
- bis 250 Mio. Euro € 1.000,00
- bis 1. Mrd. Euro € 2.500,00
- von mehr als 1. Mrd. Euro € 5.000,00
als Forschungsinstitut, Hochschulinstitut, Netzwerk,
Verein oder andere öffentlich rechtliche Körperschaft € 250,00
als natürliche Person € 250,00
Die Eingruppierung in die zu zahlenden Beitragsstufen erfolgt auf Basis einer freiwilligen Selbstauskunft.
(2) Folgende Freistellungen von Mitgliedsbeiträgen werden gewährt:
- Ehrenmitglieder, ab dem Folgejahr der Ernennung
(3) Unternehmen, Institutionen und natürliche Personen die bereits in den folgenden Vereinen Mitglied sind, werden im Sinne von Cross-Mitgliedschaften bis zum 31.12.2013 von Mitgliedsbeiträgen freigestellt.
- IVAM e.V.,
- PhotonAix e.V.
- Netzwerk Innovative Werkstoffe e.V.
- Gesellschaft für Bioanalytik Münster e.V.
- OpTech-Net e.V.
(4) Beginnt die Mitgliedschaft in der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres, ist die Hälfte des Jahresbeitrages zu zahlen.
(5) Bei Beendigung der Mitgliedschaft durch Austritt, oder durch Ausschluss gemäß § 4 Nr. 1-4 der Satzung wird der Umfang der Beitragsverpflichtung für das laufende Geschäftsjahr nicht berührt.
§ 2 Fälligkeit und Zahlungsweise
(1) Die Mitgliedsbeiträge werden bis zum 31. März jeden Geschäftsjahres bzw. sofort nach Beitritt fällig.
(2) Die Zahlung kann per Bankeinzug oder auf gesonderte Rechnung erfolgen.
§ 3 Inkrafttreten
(1) Diese Beitragsordnung tritt erstmals mit Beschluss der Gründungsversammlung, danach jeweils durch Beschluss der Mitgliederversammlung in Kraft
(2) Die Beitragsordnung wird als Anlage I der Satzung aufgenommen.
Die Beitragsordnung als PDF-Dokument | PDF |